Arbeitsrecht

Wenn Sie ein gut laufendes Gewerbe betreiben, werden Sie womöglich (weitere) Mitarbeiter einstellen wollen. Dieser Schritt will gut überlegt sein. Besonders auch die Frage, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgen soll, bedarf genauer Überlegung.

Unser Praxistipp: Formulieren Sie arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten möglichst präzise! So lassen sich später unter Umständen zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden.

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses kann es zu Meinungsverschiedenheiten unterschiedlichster Art mit Ihren Angestellten kommen. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, wie arbeitsrechtlichen Pflichtverstößen (z.B. häufiges Zuspätkommen, unerlaubte Internetnutzung usw.) begegnet werden kann, und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Soll der Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter beendet werden, muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine wirksame (Arbeitgeber-) Kündigung gegeben sind. Dies hängt vor allem davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Unter Umständen ist es empfehlenswert, statt einer Kündigung einen (einvernehmlichen) Aufhebungsvertrag zu schließen.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Kündigung
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Schadensersatz
  • Überstundenvergütung
  • Vergütung / Lohn
  • Zeugnis