Gewerbeerlaubnisrecht
Zwar besteht in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit (Art. 12 Grundgesetz), praktisch ist jedoch für die allermeisten gewerblichen Tätigkeiten eine behördliche Erlaubnis oder Zulassung erforderlich, so z. B. die Erlaubnis zur Ausübung des Maklerberufs, der Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler oder die Meisterprüfung für viele Handwerksberufe.
So vielfältig wie die Gewerbearten sind die hierzu erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Satzungen. Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick und erklären Ihnen die für Sie gültigen Vorschriften – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir vertreten Sie gegenüber Behörden oder berufständischen Einrichtungen (Handwerkskammer etc.) sowie vor Gericht in allen Streitfragen im Zusammenhang mit der Zulassung und Ausübung Ihres Gewerbes.
Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Gewerbeerlaubnisrechts tätig sind, zählen insbesondere:
- Gaststätten / Gastronomie
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Handwerksordnung (HwO)
- Jugendschutz
- Konzessionen
- Makler
- Personenbeförderung
- Reisegewerbe
- Sachkundenachweis
Kontakt
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