Vertragsrecht

Im Vertragsrecht kann es in verschiedenen Stadien zu Problemen kommen. So kann unter Umständen schon die Auslegung oder die Wirksamkeit eines Vertrages zweifelhaft sein. Die meisten Konflikte ergeben sich jedoch erst nach Vertragsschluss. Denn oft kommt es zu Unklarheiten im Hinblick auf die übernommenen vertraglichen Pflichten, z.B. Zahlungspflichten eines Pächters bzw. Liefer- oder Informationspflichten eines Verkäufers. Aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entspringen oftmals Schadensersatzansprüche der anderen Partei. Hier helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite.

Damit es gar nicht erst zu Schwierigkeiten kommt, bieten wir Ihnen unsere besondere juristische Kompetenz auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung an. Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. überprüfen bereits vorhandene Klauseln im Hinblick auf deren Wirksamkeit.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Vertragsrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Arbeitsverträge
  • Darlehens- und Kreditsicherungsverträge (z.B. Bürgschaft)
  • Dienstverträge
  • Kaufverträge
  • Leasing
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Versicherungsverträge
  • Werkverträge